Besucherordnung des Aquacentrum Šutka
Besucherordnung des Aquacentrum Šutka
Eigentümer: Hauptstadt Prag
Verwalter und Betreiber: TRADE CENTRE PRAHA a.s.
Diese Besucherordnung legt die Bedingungen für einen sicheren und hygienisch einwandfreien Betrieb in allen Becken und Räumlichkeiten des Aquacentrum Šutka (im Folgenden „Aquacentrum“) fest und ist von allen Besuchern sowie vom Bedienpersonal des Aquacentrums einzuhalten.
Sämtliche Einrichtungen und Ausstattungen des Aquacentrums sind ausschließlich für Besucher bestimmt, die die im Angebot gemäß Preisliste aufgeführten Leistungen nutzen. Anderen Personen ist der Aufenthalt in/auf den zum Aquacentrum gehörenden Räumlichkeiten ohne vorherige Zustimmung der Leitung des Aquacentrums nicht gestattet.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten des Aquacentrums und der Bezahlung des Eintrittsgeldes erklärt der Besucher sein Einverständnis mit den Bestimmungen dieser Besucherordnung. Der Besucher ist verpflichtet, die Bestimmungen der Besucherordnung zu beachten, die in den Räumlichkeiten des Aquacentrums angebrachten Hinweisschilder und Anweisungen sowie die Anweisungen des Bedienpersonals des Aquacentrums zu befolgen.
Die Eingangsbereiche, die Umkleiden mit Ausnahme der Umkleidekabinen, der gesamte Bereich des 50-m-Beckens, das Kinder-Lehrschwimmbecken, der Wellnessbereich, der Aquapark und die Startbereiche der Rutschen werden durch ein Kamerasystem mit Aufzeichnung überwacht. Die Bereiche der Abkühlbecken werden durch ein Kamerasystem ohne Aufzeichnung überwacht.
ARTIKEL 1
Allgemeine Informationen
Die Öffnungszeiten des Aquacentrums sind an den Eingangstüren zum Gelände und auf der Website www.sutka.eu veröffentlicht. Mitteilungen des Verwalters an die Öffentlichkeit werden an den Eingangstüren zum Gelände, an der Tafel in der Eingangshalle, auf den LCD-Bildschirmen in der Eingangshalle, auf der Website www.sutka.eu und auf dem Facebook-Profil www.facebook.com/AquacentrumSutka veröffentlicht
Der Zutritt zum Gelände ist nur Besuchern mit ordnungsgemäß bezahltem Eintritt (gültigem Chip), Abonnenten mit gültiger Dauerkarte und Nutzern der Wasserflächen auf Grundlage eines ordnungsgemäß abgeschlossenen Vertrags gestattet. Der Verkauf der Eintrittskarten beginnt mit der Öffnung und endet für reguläre Besucher 80 Minuten vor Betriebsschluss. Inhaber von Dauerkarten können das Gelände bis 50 Minuten vor Betriebsschluss betreten.
Die Dauerkarte kann an der Kasse des Aquacentrums oder über die Website – https://www.sutka.eu/permanentka erworben werden. Das konkrete Verfahren zum Erwerb der Dauerkarte ist auf der Website des Betreibers angegeben; gegebenenfalls wird der Besucher von den Mitarbeitern der Kasse des Aquacentrums mit dem Kaufverfahren vertraut gemacht. Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten sind auf der Website des Betreibers – https://www.sutka.eu/informace-o-zpracovani-osobnich-udaju und/oder an der Kasse des Aquacentrums erhältlich. Der Preis für den Kauf des Chips ist auf der Website des Betreibers angegeben; auf Wunsch des Besuchers wird er ebenso von den Mitarbeitern der Kasse mitgeteilt. Der Betreiber weist die Besucher darauf hin, dass der Datenträger nicht zurückgenommen wird. Verlust und Beschädigung des Datenträgers trägt der Kunde selbst, d. h. er ist in einem solchen Fall verpflichtet, einen neuen Datenträger zu kaufen, auf den ihm der Betreiber das Guthaben entsprechend dem Stand seines Besucherkontos aufspielt. Die Dauerkarte kann nur innerhalb der festgelegten Kategorie verwendet werden, d. h. die Dauerkarte ist auch auf eine andere Person übertragbar, jedoch nicht auf einen Besucher, für den ein höherer Eintrittspreis gilt. Die Dauerkarte kann auch in den übrigen Schwimmanlagen im Eigentum der Hauptstadt Prag, die von TRADE CENTRE PRAHA a.s. betrieben werden, verwendet werden. Die konkreten Bedingungen für die Nutzung des vorausbezahlten Eintritts können sich in den einzelnen Schwimmanlagen unterscheiden. Der Betreiber legt die Mindesthöhe der Erstaufladung des Guthabens der Dauerkarte, den Mindestbetrag für das Aufladen der Dauerkarte sowie den Mindestbetrag der Guthabenabbuchung pro Einzeleintritt fest; die aktuell gültigen Beträge für die Mindesthöhe der Erstaufladung des Guthabens der Dauerkarte, den Mindestbetrag für das Aufladen der Dauerkarte sowie den Mindestbetrag der Guthabenabbuchung pro Einzeleintritt sind stets auf der Website des Betreibers angegeben und zugleich an der Kasse des Aquacentrums veröffentlicht. Dauerkarten sind 2 Jahre ab der letzten Aufladung gültig. Den Guthabenstand der Dauerkarte kann der Besucher an den Informationsterminals in den Umkleiden, in der Schwimmhalle und/oder durch Nachfrage bei den Mitarbeitern der Kasse des Aquacentrums überprüfen.
Die Preise aller Leistungen sind in der Preisliste veröffentlicht, die an den Kassen ausliegt, an der Tafel in der Eingangshalle des Gebäudes aushängt und auf der Website www.sutka.eu abrufbar ist. Personen, die eine Ermäßigung beantragen, sind verpflichtet, an der Kasse einen Nachweis vorzulegen, der zur Gewährung der Ermäßigung berechtigt. Der Verkauf der Eintrittskarten ist mit dem Eingangs- und Ausgangsdrehkreuzsystem verbunden.
Das Eintrittsgeld wird für den Zutritt zum Gelände entrichtet, unabhängig davon, welcher Teil des Geländes für die Besucher zum jeweiligen Zeitpunkt in Betrieb ist oder nicht.
Im Falle außerordentlicher Ereignisse aufgrund höherer Gewalt, d. h. Ereignisse, die der Betreiber des Aquacentrums weder vorhersehen noch verhindern konnte (insbesondere Brand, Havarie technischer Anlagen, Energieausfall, Naturkatastrophen, statische Schäden am Gebäude, Entscheidungen von Behörden der öffentlichen Gewalt, Sicherheitsrisiken oder sonstige äußere Einflüsse), ist der Betreiber berechtigt, den Betrieb des Aquacentrums ganz oder teilweise einzuschränken oder zu schließen, ohne dass die Besucher Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder sonstigen Ersatz haben.
Die Kasse hat das Recht, Besuchern den Zutritt zu verweigern, wenn die momentane Kapazität der Einrichtung von 500 Personen erreicht ist, sowie Personen, denen der Zutritt gemäß der Besucherordnung nicht gestattet ist. Informationen über die aktuelle Anzahl der Besucher werden auf dem LCD-Bildschirm in der Eingangshalle, an der Kasse und auf der Website www.sutka.eu angezeigt. Bei Erreichen der Kapazität wird der Zutritt über die Drehkreuze automatisch gesperrt, bis durch das Weggehen einiger Besucher weitere Plätze frei werden.
Der Betreiber hat das Recht, ganze Wasserflächen oder Teile davon für sportliche Aktivitäten oder andere ähnliche Veranstaltungen zu reservieren. Der Zeitplan dieser Veranstaltungen ist auf der Website www.sutka.eu veröffentlicht. Der Zeitplan und die Nutzung des Beckens werden regelmäßig aktualisiert. Bei der Durchführung von Veranstaltungen kann das gesamte Gelände geschlossen werden.
Der Betreiber hat das Recht, einige Teile des Geländes bzw. Attraktionen wegen notwendiger Wartung oder aus objektiven Gründen einzuschränken oder zu schließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
Whirlpool, Gegenstromanlage und Wasserspeier werden in festgelegten Intervallen eingeschaltet.
Kinder unter 1 Jahr haben keinen Zutritt zu Becken, in denen sich zum jeweiligen Zeitpunkt auch die Öffentlichkeit aufhält, und zwar aufgrund der Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 238/2011 Slg. Dies gilt nicht für Schwimmkurse, die getrennt im Lehrschwimmbecken stattfinden.
Kindern von 1 bis 3 Jahren ist der Zutritt zum 50-m-Schwimmbecken und zum Whirlpool nicht gestattet. Der Zutritt zu den übrigen Becken ist nur in Schwimmhöschen mit eng anliegendem Gummizug an der Taille und an den Beinen oder in Schwimmwindeln gestattet. Für den Fall einer Verschmutzung der Badebekleidung des Kindes müssen die Eltern Ersatz-Schwimmhöschen dabeihaben.
Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt zum Aquacentrum nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet, d. h. einer Person über 18 Jahre, die während des gesamten Aufenthalts für dieses Kind verantwortlich ist.
Gehbehinderte Besucher sowie geschäftsunfähige Personen und Personen mit geistiger Behinderung haben nur mit eigener Begleitperson Zutritt; der Betreiber stellt für diese Personen keine Begleitung. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Bereiche der Schwimmbecken und Attraktionen mit Elektrorollstühlen nicht gestattet.
Aus hygienischen Gründen ist das Befahren der Bereiche der Schwimmbecken und Attraktionen mit Kinderwagen nicht gestattet.
Besucher und Bedienpersonal sind verpflichtet, sämtliche Einrichtungen und Ausstattungen im Aquacentrum so zu benutzen, dass es nicht zu deren Beschädigung oder Entwendung kommt.
ARTIKEL 2
Ausschluss vom Besuch des Aquacentrum Šutka
Keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten des Aquacentrums haben und von der Benutzung der Einrichtungen ausgeschlossen sind:
Personen, die an einer Krankheit leiden, welche die Gesundheit anderer Personen gefährdet (Fieber, Entzündungen usw.)
Personen mit ansteckenden oder Ekel erregenden Krankheiten
Keimträger von Darm- und anderen Krankheiten
Familienangehörige einer an einer ansteckenden Krankheit erkrankten Person, für die eine Quarantänepflicht angeordnet wurde
Personen, die an Krankheiten leiden, die mit dem Austritt von Körperflüssigkeiten einhergehen
Personen mit Hautparasiten und Hautausschlägen
Personen mit einer offenen Wunde oder mit einem Verband am Körper
Personen, die die Gesundheit anderer Personen auf sonstige Weise gefährden
unsaubere Personen und Personen in verschmutzter Kleidung
Personen mit Ungezieferbefall
Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden, suchterzeugenden oder psychotropen Stoffen
Personen ohne die erforderliche Mindestausrüstung zum Baden (Badebekleidung, Handtuch, Seife)
Aus den Räumlichkeiten des Aquacentrums kann ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes auch derjenige Besucher verwiesen werden, der trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen dieser Besucherordnung verstößt oder den Anweisungen des Bedienpersonals nicht Folge leistet. Je nach Art des Verstoßes kann der Betreiber auch die Polizei um ein Einschreiten ersuchen.
Der Zutritt zum Aquacentrum kann auch Personen verweigert werden, deren Besuch Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit stören könnte und deren Verhalten im Widerspruch zu moralischen und gesellschaftlichen Grundsätzen steht, ebenso Personen, die in der Vergangenheit wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Besucherordnung und/oder der Besucherordnung einer anderen Schwimmanlage im Eigentum der Hauptstadt Prag, die von TRADE CENTRE PRAHA a.s. betrieben wird, verstoßen haben und/oder wiederholt den Anweisungen des Bedienpersonals nicht Folge geleistet haben.
Das Betreten der Räumlichkeiten des Aquacentrums mit Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet.
ARTIKEL 3
Betriebsanweisungen für Besucher
Jeder Besucher erhält nach Bezahlung des Eintrittsgeldes, bzw. der Nutzer der Wasserflächen auf Grundlage eines ordnungsgemäß abgeschlossenen Vertrags, an der Kasse ein Chiparmband, das ihn zum Betreten des Schwimmbereichs des Geländes berechtigt.
Die Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Durchgang durch das Drehkreuzsystem, wobei die genaue Uhrzeit des Eintritts des Besuchers erfasst wird.
Die Besucher sind verpflichtet, vor dem Betreten der Umkleide die Schuhe an dem dafür vorgesehenen Ort auszuziehen und die Umkleidekabinen zu benutzen, die nur zum Aus- und Ankleiden dienen. Zur Aufbewahrung von Kleidung und Schuhen stehen den Besuchern Garderobenschränke zur Verfügung, die die Besucher mit dem Chip ordnungsgemäß abzuschließen verpflichtet sind. Für außerhalb dieser Bereiche abgelegte Gegenstände übernimmt der Betreiber keinerlei Verantwortung. Der Betreiber haftet nicht für etwaige Schäden, die durch Nichtabschließen des Garderobenschranks entstehen. Bei Verlust des Chips wird dem Besucher der Inhalt des Schranks erst ausgehändigt, nachdem festgestellt wurde, dass die Gegenstände im Schrank eindeutig ihm gehören, und nach Zahlung einer Strafgebühr für den verlorenen Chip in Höhe von 800 CZK. Die Bedienungsanleitung für die Schränke ist an jedem Schrank angebracht. Der Besucher ist verpflichtet, den Chip während des gesamten Aufenthalts im Aquacentrum unter Aufsicht bei sich zu tragen. Ist dies nicht der Fall, haftet der Betreiber nicht für etwaige Verluste oder aus dem Schrank entwendete Gegenstände.
Größere Geldbeträge, Wertzeichen, wertvollere Gegenstände, Schmuck, Dokumente, Notebooks u. Ä. ist der Besucher verpflichtet, in den Wertfächern zu verwahren, die sich neben der Kasse befinden und durch das Kamerasystem und den Wachdienst überwacht werden. Diese Wertfächer dienen nicht zur Aufbewahrung von Kleidung, Schuhen u. Ä. Bei Nutzung dieser Möglichkeit verschließt der Besucher das Wertfach mit demselben Chip, mit dem er auch den Garderobenschrank verschließt. Verwahrt der Besucher größere Geldbeträge, Wertzeichen, wertvollere Gegenstände, Schmuck, Dokumente u. Ä. nicht verschlossen in den Wertfächern, haftet der Betreiber nicht für einen etwaigen Schaden.
Die Besucher sind aus hygienischen Gründen verpflichtet, sich vor dem Betreten des Beckens in den Duschräumen am ganzen Körper mit Seife und Wasser zu reinigen, und zwar ohne Badebekleidung. Die Nichtbefolgung dieser Anordnung hat den Ausschluss vom Besuch des Aquacentrums ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes zur Folge. Beim Verlassen des Beckenbereichs sind die Besucher verpflichtet, sich vor dem Betreten der Umkleiden abzutrocknen, damit kein Wasser in die Umkleiden getragen wird. Zu diesem Zweck verfügt die Einrichtung über Trockenräume mit Föhnen.
Personen, die Unterarmgehstützen u. Ä. benutzen, sind verpflichtet, diese in den Duschräumen ordnungsgemäß abzuwaschen; Personen, die Rollstühle benutzen, sind verpflichtet, Überzüge für die Räder des Rollstuhls zu verwenden, die kostenlos an der Kasse des Aquacentrums erhältlich sind.
Die Besucher tragen Badebekleidung, die sauber sein und den Grundsätzen des Anstands entsprechen muss. Personen in Unterwäsche, Leggings, Shorts oder anderer Alltagskleidung als Badebekleidung werden, mit Ausnahme von Schwimmkursen, nicht in den eigentlichen Bereich des Aquacentrums (Becken, Aquapark) eingelassen. Die Nichtbefolgung dieser Anordnung hat den Ausschluss vom Besuch des Aquacentrums ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes zur Folge.
Kleine Kinder (Säuglinge, Kleinkinder) müssen feste Schwimmhöschen mit eng anliegendem Gummizug an den Beinen tragen. Für den Fall einer Verschmutzung der Badebekleidung des Kindes müssen die Eltern Ersatz-Schwimmhöschen dabeihaben.
Im Becken ist die Verwendung von Lederbällen aller Größen, Tennisbällen, Wasserballbällen, schweren Gummibällen und Hockeypucks, einschließlich anderer Gegenstände aus Leder, verboten. Wasserballbälle werden nur bei Sportveranstaltungen verwendet, und zwar nur im reservierten Bereich und im Einklang mit dem Stundenplan für die Nutzung des Beckens zu sportlichen Zwecken.
Zum Lehrschwimmbecken haben während seiner Öffnung für die Öffentlichkeit nur Kinder bis 6 Jahre Zutritt. Erwachsene haben Zutritt zum Lehrschwimmbecken nur als Begleitperson.
Die Dampfkabinen sind gemeinschaftlich. Der Zutritt ist nur in Badebekleidung möglich. Nach dem Aufenthalt in den Dampfkabinen ist der Besucher verpflichtet, sich abzuduschen.
Die Besucher bewegen sich im eigenen Interesse im gesamten Gelände langsam und achten nicht nur auf ihre eigene Sicherheit, sondern auch auf die anderer Personen. Durch Rücksichtnahme auf andere Besucher beugen sie Unfällen vor.
Verursacht ein Besucher die Verschmutzung oder Beschädigung eines beliebigen Bereichs des Geländes, ist der Besucher verpflichtet, dies dem Bedienpersonal des Aquacentrums zu melden. Der Besucher ersetzt den entstandenen Schaden, wobei die Höhe des Ersatzes vom Betreiber festgelegt wird. Der Betreiber versetzt die Einrichtung in den ursprünglichen Zustand, und die mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten trägt der Besucher auf Grundlage einer ihm ausgestellten Rechnung. Über den entstandenen Schaden und die Art seiner Behebung wird ein schriftliches Protokoll erstellt.
Im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder Übelkeit sorgt das Bedienpersonal für die Leistung von Erster Hilfe. Im Bedarfsfall ruft es ärztliche Hilfe. Der Sanitätsraum befindet sich neben dem Raum des Bademeisters am 50-m-Schwimmbecken. Der Dienst ist während der gesamten Öffnungszeit der Schwimmanlage gewährleistet. Der Unfall wird in das Unfallbuch eingetragen, das im Sanitätsraum zur Verfügung steht. Bei schwereren Verletzungen wird ein Unfallprotokoll ausgefüllt.
Für etwaige Verletzungen und Unfälle, die sich ein Besucher durch eigene Unvorsichtigkeit, Undiszipliniertheit, Fahrlässigkeit oder Verletzung der Betriebsordnung einer Attraktion zuzieht, übernimmt der Betreiber keine Verantwortung.
Bei der Nutzung der Attraktionen auf dem Gelände ist der Besucher verpflichtet, die direkt an der Attraktion angebrachte Betriebsordnung zu befolgen. Die Nutzung der Attraktionen erfolgt auf eigene Verantwortung des Besuchers.
Auf dem Gelände gefundene Gegenstände ist der Besucher verpflichtet, dem Bedienpersonal zu übergeben.
Die Besucher verlassen die Wasserflächen 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Die Besucher müssen das Gelände so verlassen, dass ihr Aufenthalt im kostenpflichtigen Teil der Einrichtung spätestens zu der im Zeitplan als Betriebsende angegebenen Uhrzeit endet.
Der Aufenthalt auf dem Gelände endet mit dem Verlassen der Schwimmanlage, und zwar wiederum über das Drehkreuzsystem, das eine etwaige Zeitüberschreitung im Verhältnis zum erworbenen Eintritt auswertet. In einem solchen Fall ist der Besucher verpflichtet, die in der veröffentlichten Preisliste festgelegte Nachzahlung entweder beim Kassenpersonal oder am Zahlungsautomaten zu leisten. Der Zahlungsautomat befindet sich im Zugangsflur zu den Umkleiden – der Besucher hält den Chip an das Fenster des Lesegeräts, auf dem Display wird angezeigt, wie hoch die Nachzahlung ist, er bezahlt den geforderten Betrag (Zahlung mit Münzen, Banknoten und Zahlungskarte möglich) und erhält anschließend einen Zahlungsbeleg. Nach erfolgter Nachzahlung wird der Chip aktiviert und dem Besucher der Durchgang nach draußen über das Drehkreuz ermöglicht. Bei Verlust des Chips wird eine Gebühr in Höhe von 800 CZK berechnet.
ARTIKEL 4
Nutzung der Wasserflächen
In den Räumlichkeiten der Schwimmanlage ist privater Schwimmunterricht nur auf Grundlage eines mit dem Verwalter der Anlage abgeschlossenen Vertrags gestattet.
Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot seitens der Besucher ist der Verwalter berechtigt, diese Personen ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes vom Gelände zu verweisen, und zwar auch ohne vorherige Ermahnung.
ARTIKEL 5
Der Öffentlichkeit ist verboten
Sich ohne gültigen Chip, der zum Eintritt berechtigt, in den Räumlichkeiten aufzuhalten.
Den Barfußbereich mit Straßenschuhen zu betreten.
Räumlichkeiten zu betreten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Shampoos und Seifen in Glasbehältern zu verwenden, sich die Haare zu färben, sich mit Rasierklingen zu rasieren, Nadeln, Stecknadeln und andere scharfe Gegenstände wegzuwerfen, die Verletzungen verursachen können.
Zu schreien, zu pfeifen, zu singen, Musik aus Wiedergabegeräten abzuspielen und sich in den Räumlichkeiten des Schwimmzentrums laut zu verhalten.
Andere Personen ins Becken zu stoßen, sich gegenseitig unterzutauchen und andere Personen absichtlich mit Wasser zu bespritzen.
Ohne ernsthaften Grund um Hilfe zu rufen, Rettungsmittel und die Ausstattung des Sanitätsraums eigenmächtig zu benutzen.
Von den Längsseiten ins Becken zu springen.
In den für das öffentliche Schwimmen bestimmten Stunden Tauchausrüstung, Taucherbrillen, Tauchflossen und Monoflossen zu benutzen.
Lose Schwimmringe und andere aufblasbare Gegenstände, Flossen und Tennisbälle in die Becken mitzunehmen. Erlaubt sind nur aufblasbare Schwimmflügel, aufblasbare Sitze und Schwimmbrillen.
Das Becken ohne vorherige Reinigung des ganzen Körpers mit Seife und Wasser zu betreten. Ferner ist es verboten, ins Wasser zu spucken, sich im Becken Mund und Nase auszuspülen, ins Becken zu urinieren und Exkremente auszuscheiden, vor dem Baden fetthaltige Cremes zu verwenden sowie sämtliche Räumlichkeiten im Gebäude zu verschmutzen.
Im Whirlpool und in der Gegenstromanlage zu tauchen.
Brennbare oder anderweitig gefährliche Stoffe auf das Gelände mitzubringen. Diese Bestimmung gilt auch für Waren mit Lebensmittelcharakter.
Gegenstände einschließlich Möbeln eigenmächtig umzustellen, bereits belegte Schränke zu öffnen sowie an anderen technischen Einrichtungen zu hantieren.
Jegliche Gegenstände aus Glas auf das Gelände mitzubringen.
In den Innenräumen des Aquacentrums zu rauchen.
Im gesamten Gebäude offenes Feuer zu entfachen.
Im Barfußbereich des Aquacentrums eigene Speisen und Getränke zu verzehren. Verzehrt werden dürfen nur in den Räumlichkeiten des Aquacentrums gekaufte Speisen und Getränke, und zwar nur an den dafür vorgesehenen Orten – Verzehrtische, Wasserbar.
ARTIKEL 6
Schlussbestimmungen
Beschwerden, Wünsche und Anregungen bezüglich der Mitarbeiter, des Betriebs oder des Zustands der Einrichtung können die Besucher per E-Mail an info@sutka.eu, über das Kontaktformular auf der Website www.sutka.eu oder auf der Facebook-Seite www.facebook.com/AquacentrumSutka mitteilen.
Für bis zum 31.12.2025 gekaufte Dauerkarten wird die Gültigkeit auf höchstens bis zum 31.12.2027 festgelegt. Die Gültigkeit des vor dem 31.12.2025 gekauften vorausbezahlten Eintritts wird nicht verlängert.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Besucherordnung jederzeit zu überarbeiten, zu ändern oder anzupassen. Die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung der Besucherordnung entstandenen Rechte und Pflichten bleiben von dieser Bestimmung unberührt. Die neueste aktualisierte Fassung der Besucherordnung ist auf der Website des Betreibers www.sutka.eu/navstevni-rady verfügbar und hängt in der Eingangshalle des Gebäudes, am Lehrschwimmbecken, auf beiden Seiten der Tribüne am Eingang zur Halle des 50-m-Beckens, im unteren Teil des Aquaparks am Planschbecken und im unteren Teil des Aquaparks am Eingang zum Rutschenturm aus.
Diese Besucherordnung ist Bestandteil der Betriebsordnung des Aquacentrum Šutka, die von der Behörde der Hygieneaufsicht in Prag – der Hygienestation der Hauptstadt Prag – Zweigstelle Prag – Prosek, Měšická 646/5, 190 00 Praha 9, Prosek genehmigt wurde.